top of page

AGB

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Apartments des Ferienhauses „CrossFinca“ in Los Randeros, Parcela 254, 03315 La Murada (nachfolgend CrossFinca) zur Beherbergung des Mieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

(2) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

 

(3)  Mit der vom Mieter erfolgten Buchung werden diese AGB anerkannt. 

 

2. Sorgfaltspflichten

 

Die Apartments der CrossFinca sind komplett möbliert und gemäß der Inventarliste ausgestattet. Sie werden im gereinigten und ordentlichen Zustand vom Vermieter oder dessen Vertreter dem Mieter am Anreisetag übergeben. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der CrossFinca vorgesehen. Jegliches Mobiliar ist entsprechend hygienischer Etikette zu verwenden. Der Mieter ist direkt und unmittelbar für Schäden verantwortlich, die von ihm und seinen Mitbewohnern an der Liegenschaft verursacht werden. Er ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste entstandenen Schaden sofort anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen. Bei Fehlverhalten jeglicher Art, z.B. nicht Einhaltung der Ruhezeiten, Zweckentfremdung von Gegenständen, Nicht-Rücksichtnahme anderer Mieter oder Campteilnehmer, behält sich der Vermieter oder Gastgeber vor, den Aufenthalt mit sofortiger Wirkung ohne Übernahme der Rückreisekosten oder Erstattung der verbleibenden Nächte zu beenden.

 

3. Mietverhältnis

 

Das Mietverhältnis wird mit der Buchungsbestätigung verbindlich. Untervermietung oder Verpachtung sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte ist den Mietern untersagt. Gewerbliche Tätigkeiten sind den Mietern in der Liegenschaft untersagt. Sofern der Mieter das Apartement zum Ende der Mietzeit nicht wieder verlässt, hat der Mieter dem Vermieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vierfachen Tagespreises pro Aufenthaltstag zu leisten bis zu dem Zeitpunkt, indem die volle Verfügbarkeit des Mietobjektes für den Vermieter wieder gewährleistet ist. Sofern der Mieter eine Rückgabe der Schlüssel nicht vornimmt (bzw. die Schlüssel beim Verlassen der Wohnung nicht zurücklässt), ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet, für Ersatz der Zentralschlüssel zu sorgen.

 

4. Leistungen

 

Unsere Preise beinhalten Nebenkosten wie Wasser, Gas, Stromumlage und WLAN. Sollte der Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch sein, behalten wir uns vor, einen Betrag in Höhe von 75 EUR zu verlangen. Im Preis ist die Ausstattung mit Bettwäsche, Hand-, Pool- und Geschirrtücher enthalten, die im Eigentum der Vermieter verbleiben. Im Mietpreis ebenfalls enthalten ist die Nutzung der Pool- und Trainingsbereiche.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

Bei Buchungsbestätigung wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 50% des Mietpreises fällig. Die Zahlung des Restbetrages muss bis 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Das Apartment darf nur nach vollständiger Bezahlung bezogen und mit der Anzahl der Personen belegt werden, wie im Reisevertrag aufgeführt ist. Zum Anreisetag wird zudem die Kaution in Höhe von 300 € je Apartment in Rechnung gestellt. Diese wird nach Prüfung durch unsere Verwalter bis spätestens 14 Tage nach Abreise zurücküberwiesen bzw. mit festgestellten Schäden verrechnet.

 

6. Rücktrittsfristen des Mieters

 

Der Vertrag ist bindend und der festgelegte Reisepreis ist auch bei Nichterscheinen des Kunden komplett fällig.

Die Stornierung ist bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei. 

Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises.

Bei einem späteren Rücktritt muss der gesamte Reisepreis bezahlt werden.

 

Bei vorzeitiger Abreise aus dem Haus wird keine Rückerstattung des Mietpreises gewährt. Bei einem vorherigen Rücktritt aus dem Mietverhältnis werden dem Mieter folgende Kosten in Rechnung gestellt:

100 % des Gesamtpreises bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn

50 % des Gesamtpreises bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Belegungsbeginn

0 % des Gesamtpreises bei Rücktritt ab dem 13. Tag vor Belegungsbeginn


Wird vom Mieter die vertragliche vereinbarte Mietvorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Vermieter in diesem Fall zum ausgleichslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

6. Rücktritt des Vermieters

 

Muss der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, weil es ihm infolge "Höherer Gewalt" oder anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. behördliche Auflagen) unmöglich geworden ist, dem Mieter die gebuchte Unterkunft vertragsgemäß bereitzustellen, so hat der Vermieter bereits geleistete Zahlungen an den Mieter zurückzuerstatten; weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter bestehen in diesem Fall nicht. Muss der Vermieter vom Vertrag infolge "Höherer Gewalt", also wenn das schadenverursachende Ereignis von außen und während der Reise einwirkt, den Vertrag aufheben oder verlässt der Mieter das gemietete Objekt infolge "Höherer Gewalt", weil es nach seiner Ansicht dadurch nicht mehr bewohnbar ist, so erfolgt keine Rückerstattung durch den Vermieter.

 

7. Haustiere

 

Tiere nur nach Rücksprache und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

 

8. Reinigung

 

Am Abreisetag muss das Mietobjekt vom Mieter gereinigt und grundgereinigt bis 11:00 Uhr übergeben werden. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Kochzeile, das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen aller Räume, so dass das Mietobjekt besenrein übergeben werden kann. Jegliche Abfälle müssen vor Abreise vom Grundstück sachgerecht entfernt werden. Die Endreinigung übernimmt der Eigentümer.

 

9. Haftung

 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- oder Internetversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 

10. Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

 

(1) Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinen CrossFinca Apartments einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

(2) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

(3) Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

11. Haftungsausschluss Pool und Trainingsgelände

 

Die Benutzung des Pools und des gesamten Poolbereichs sowie der Trainingsflächen erfolgt auf eigene Verantwortung, es ist keine Aufsicht vor Ort! Der Mieter verpflichtet sich, jegliche Vorsorge zum sicheren Gebrauch des Pool- sowie Trainingsbereichs für ihn, seine Familie und die weiteren Gäste zu treffen, besonders auch für Kinder. Kinder dürfen sich im Poolbereich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhalten. Kinder unter 10 Jahren und Nichtschwimmer nur mit geeigneten Schwimmhilfen und unter Aufsicht von erwachsenen Schwimmern. Der Vermieter schließt jegliche Haftung diesbezüglich aus. Der Mieter verpflichtet sich, die Gesamtverantwortung für sich, seine Familie und Gäste zu übernehmen, andernfalls ist es ihm untersagt, den Pool- und Trainingsbereich zu nutzen.

 

12. Vermieter

 

Vermieter der angebotenen Liegenschaft in Los Randeros sind Stefan Sausenthaler, Lucia Holzner & Jessica Pitzl. E-Mail: info@crossfinca.com Website: www.crossfinca.com

 

13. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist München in Deutschland.

 

13.a Online-Streitbeilegung:

 

Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

bottom of page